Sportbootschule Flensburg

Kapitän C.M. Hansen

Am Kanalschuppen 6
24937 Flensburg
Tel. 0173/9192001 oder 04631- 442844
info@sportbootschule-flensburg.de

Flagge Sportbootschule
Impressum

und Geschäftsbedingungen


Allgemeine Bedingungen

§ 1
Mit der geleisteten Unterschrift erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen an.

§ 2
1) Die Sportbootschule Flensburg führt gemäss dem geschlossenen Lehrgangsvertrag die Ausbildung zu dem vereinbarten Lehrgangsziel durch.
2) Für den praktischen Ablauf der Ausbildung ist das Vorlesungsverzeichnis verbindlich. Änderungen im Vorlesungsverzeichnis zu Gunsten des reibungslosen Ablaufs sind möglich, werden aber so gering wie möglich gehalten.
3) Die Verweildauer an der Schule beginnt mit der Einschreibung durch diesen Vertrag und endet mit dem Abschluss des angestrebten Befähigungszeugnisses bzw.. bei Seminaren mit Erreichen der letzten Vorlesung und bei Intensivlehrgängen mit dem vereinbarten Prüfungstermin.

Lehrmittel

§ 3
1) Grundsätzlich besteht Lehrmittelfreiheit, dies bedeutet, dass dem Teilnehmer für die Verweildauer an der Schule die an der Schule erhältlichen Lehrmittel kostenfrei auf Leihbasis zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen davon sind die Lehrbücher. Die aktuellen Preise werden Ihnen gern mitgeteilt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Lehrmittel schonend zu behandeln und nach Beendigung der Verweildauer unaufgefordert an die Schule zurückzugeben. Der Teilnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung.

2) Ausgenommen hiervon sind auch die Broschüren des "BSH" bzw. des Bundesministers für Verkehr.

Anmeldung zur Prüfung und Durchführung

§ 4
1) Mit Entrichtung der Einschreibungsgebühr gilt die Prüfungsgebühr als Entrichtet.
Ausgenommen hiervon ist das Seminar UKW-Sprechfunkzeugnis.
2) Die Schule verwaltet die Prüfungsgebühr bis zur Auszahlung an den Prüfungsausschuss des DSV/DMYV.
3) Alle für die Prüfungsanmeldung benötigten Unterlagen werden an der Schule zentral gesammelt und mit der Prüfungsanmeldung an den og. Prüfungsausschuss weitergeleitet.
4) Hat ein Teilnehmer sich für einen Prüfungstermin, gemäss Aushang in der Schule, entschieden, muss er spätestens drei Wochen vor der Prüfung den Prüfungswunsch der Schule anzeigen, und alle erforderlichen Prüfungsunterlagen an der Schule eingereicht haben.
5) Die Schule fürhrt die Prüfung im Zusammenwirken mit dem Prüfungsausschuss durch.
Bei praktischen Prüfungen stellt sie hierbei das Prüfungsfahrzeug.

Einschreibungsgebühren

§ 5
1) Die Einschreibungsgebühren sind mit Lehrgangsantritt in voller Höhe zu entrichten.
2) Für die Höhe der Einschreibungsgebühren ist die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuelle Preisliste massgeblich.
3) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.
4) Wird der Lehrgang vor der Prüfung abgebrochen, erhält der Teilnehmer ausschliesslich den Anteil der Einschreibungsgebühr erstattet, der die Prüfungsgebühr des DSV/DMYV ausmacht, es sei denn, dass im Einzelfall die Schulleitung anders entscheidet.

Gerichtstand

§ 6
Gerichtsstand für beide Teile ist Flensburg.



Impressum

Sportbootschule Flensburg
Schule für Aus- und Weiterbildung in der Sportschifffahrt
Kapt. Christian M. Hansen
Am Kanalschuppen 6
24937 Flensburg
Tel. 04631-442844
0173/9192001
info@sportbootschule-flensburg.de

Dieser Betrieb ist Miglied der Binnenschiffahrts BG

Umsatzsteuer ID Nr. DE 134603205

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